27.04.24 - 03:11 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

1.) Alle Angebote, Leistungen, Lieferungen und alle anderen Vertragspflichten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmal vereinbart werden. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.) Diese Vertragsbedingungen gelten sowohl für die Lieferung von körperlichen Waren als auch die Lieferung und Lizenzierung von Software.

3.) Die AGB werden dem Kunden vom Auftragnehmer zur Kenntnis gebracht, was dieser durch Anklicken des entsprechenden Buttons vor Vertragsabschluss bestätigt.

4.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich bestätigt.

5.) Verbleiben bei der Vertragsauslegung Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

6.) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

7.) Unsere Angebote richten sich sowohl an Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

Rechteeinräumung

1.) Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Software am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen. Bei mitgelieferter Hardware ist dieses Recht ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware beschränkt. Abweichende einzelvertragliche Regelungen sind möglich.

 

Vertragsabschluss

1.) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde vom Auftragnehmer die Auftragsbestätigung erhalten hat.

 

Preisangebote

1.) Preisangebote für körperliche Gegenstände gelten generell als verbindlich, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird.

2.) Preisangebote für Software-Leistungen durch den Auftragnehmer gelten im Zweifel als freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wird. Diese Angebote werden Zustellung der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer verbindlich.

3.) Durch die Angebote auf der Website wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, selbst ein verbindliches Kaufangebot durch Klicken des Bestellbuttons abzugeben.

4.) Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Auftrag zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben.

5.) Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Nicht einbegriffen sind jedoch allfällige Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden gesondert angeführt und gemeinsam mit dem Preis der Ware verrechnet.

6.) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen werden erst durch Bestätigung von Seiten des Auftragnehmers verbindlich.

Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden angemessen in Rechnung gestellt.

 

Rechnungspreis

1.) Je nach gewünschter Zahlungsart wird der Kaufpreis/Werkleistungspreis sofort bei Bestellung oder mit Erhalt der Lieferung vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

2.) Wird gegen die Rechnung nicht binnen 14 Tagen begründeter schriftlicher Einspruch erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

3.) Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt auch Teilrechnungen zu legen, sofern die Leistungen in Teilen zu erbringen ist.

 

Zahlungsbedingungen

1.) Dem Kunden stehen beim Online-Kauf folgende Zahlungsarten zur Verfügung: per Paypal, Banküberweisung, Kreditkarte, Barzahlung bei Selbstabholung oder Lieferung.

2.) Der Kaufpreis/Werkleistungspreis ist grundsätzlich sofort mit Bestellung fällig, außer der Kunde entscheidet sich für die Möglichkeit der Barzahlung bei Selbstabholung oder Lieferung. In diesem Fall ist der Kaufpreis/Werkleistungspreis mit Übergabe der Ware fällig.

3.) Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklieferungspreises zum Zeitpunkt der Fälligkeit.

4.) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5.) Die Zahlung gilt nur dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer frei über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

Zahlungsverzug

1.) Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät er in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Sicherstellung für sämtliche, auch noch nicht fällige Rechnungen zu verlangen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, noch nicht ausgelieferte Waren beim Kauf auf Rechnung bis zum Einlangen des Rechnungsbetrages zurückzuhalten sowie bei Nichtbezahlen von Teilleistungen die Arbeit bis zur Begleichung der Teilrechnungen einzustellen.

2.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % zu leisten. Handelt es sich bei dem in Verzug geratenen Schuldner jedoch um einen Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9,2 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung allfälliger weiterer Verzugsschäden wird hiervon nicht berührt.

 

Lieferzeit

1.) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur ungefähre Angaben, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde.

2.) Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm hierdurch Ansprüche aus Verzug oder Schadenersatz erwachsen oder sie ihn zum Rücktritt berechtigen.

 

Einseitige Leistungsänderungen

1.) Geringfügige sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den Preis nicht betreffen und die dem Kunden zumutbar sind, dürfen vom Auftragnehmer vorgenommen werden.

 

Formvorschriften

1.) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Zusatzleistungen, Nebenabreden, Ergänzungen, usw. können mündlich, schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form erfolgen.

 

Lieferung

1.) Lieferungen erfolgen an die dem Auftragnehmer bekannt gegebene, im Inland befindliche Lieferadresse auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn oder einen von ihm bestimmten Dritten abgeliefert wird. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr jedoch mit dem Zeitpunkt der versuchten Zustellung über.

2.) Bei Lieferung von Software wird diese Lieferung vom Auftragnehmer grundsätzlich in maschinenlesbarer Form erbracht. Dies erfolgt entweder in Form einer physischen Zustellung auf einem Datenträger oder durch Zurverfügungstellung in elektronischer Form. Der Auftragnehmer liefert sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die im Lieferzeitpunkt aktuelle Version der Software. 

 

Widerrufsrecht

1.) Binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Genauere Informationen hierfür finden sich in der dem Kunden ebenfalls zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

 

Annahmeverzug

1.) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich zu übernehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf ihn über. 

2.) Im Fall eines Annahmeverzugs oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachte tatsächliche Lieferunmöglichkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden selbst zu lagern.

 

Gewährleistung

1.) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.

2.) Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 2 Jahre ab Lieferung.

3.) Bei berechtigten Beanstandungen der körperlichen Ware ist der Auftragnehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet. Zu diesem Zweck sendet der Kunde die mangelhafte Ware an den Auftragnehmer zurück und erhält innerhalb angemessener Frist das Ersatzstück oder die verbesserte Ware von diesem zugesandt. Die Kosten und Gefahr der Übersendung werden vom Auftragnehmer getragen. Für den Fall, dass Verbesserung und Austausch nicht möglich sind oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, kann vom Kunden Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangt werden.

4.) Bei Teillieferungen gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten mangelhaften Teil. Mangelhaftigkeit eines Teils berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

5.) Der Auftragnehmer steht unter keinen Umständen für Schäden ein, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Produkte durch den Kunden entstanden sind. Ebenso sind der Gewährleistungsanspruch und die Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter die Software unsachgemäß verwendet bzw. Fehler in der Bedienung und Benutzung auf Seiten des Kunden vorliegen.

6.) Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel innerhalb 14 Tagen zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt.

7.) Wird vom Kunden ein Mangel an der Software geltend gemacht, so liegen die Voraussetzungen für die Mängelbeseitigung vor, wenn es sich um eine funktionsstörende Abweichung handelt, welche reproduzierbar ist und dem Auftragnehmer während dessen Normalarbeitszeit vom Kunden Zugang zu Hardware und Software ermöglicht wird.

8.) Liegen die Voraussetzungen für die Mängelbeseitigung an Software vor, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos eine neue Version zur Verfügung zu stellen oder Updates zu installieren.

9.) Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn die Software vom Kunden oder einem Dritten nach Lieferung verändert wurde, auch wenn der Mangel in einem von der Änderung nicht betroffenen Teil auftritt. In diesem Fall wird dem Kunden eine Mängelbehebung in Rechnung gestellt.

10.) Eine Veränderung der Hardware bzw. Hardwarekonfiguration führt zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche, sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart wurde.

11.) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fremdsoftware, welche nicht Vertragsbestandteil ist sowie bloß kurzfristige, softwaretypische Funktionsunterbrechungen bzw. –störungen.   

12.) Mängel in einzelnen Programmen geben dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der übrigen Programme und Leistungen aufzulösen.

13.) Wartungen, die nicht unter die Mängelbehebung fallen sind gesondert zu vereinbaren und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Haftung

1.) Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung nur bezüglich Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch den Auftragnehmer selbst oder seine Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen entstanden sind. Weiters besteht eine Haftung für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

2.) Schadenersatzansprüche (auch solche nach dem Produkthaftungsgesetz) verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

3.) Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers liegt und zumindest grob fahrlässig verursacht wurde.

 

Eigentumsrecht

1.) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Betriebsgegenstände, Geräte, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse sowie die bearbeiteten Daten bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.

 

Eigentumsvorbehalt

1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller in Rechnung gestellten Beträge im Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung der noch im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Sache ist der Kunde nur berechtigt, wenn die ihm durch Weiterveräußerung zustehende Forderung an den Auftragnehmer abgetreten wird und diese wiederum den Rechnungsbetrag, der dem Auftragnehmer gegen den Kunden zusteht vollständig deckt. Auf das Verlangen des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, ihm die Abtretung bekanntzugeben.

 

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

1.) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ihm das Recht auf Weitergabe der Software zusteht. Werden Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden erhoben, so ist der Kunde verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und im Falle eines Rechtsstreites ihm den Streit zu verkünden um ihm einen Verfahrensbeitritt zu ermöglichen.

2.) Im Fall einer Geltendmachung von urheberrechtlichen Schutzansprüchen kann der Auftragnehmer auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder das Nutzungsrecht hierfür erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen des Auftragnehmers unverzüglich das Original und alle Kopien der Software einschließlich überlassener Unterlagen an den Auftragnehmer gegen Rückerstattung der Vergütung zurückzugeben.

3.) Für Software, für die der Auftragnehmer nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (Fremdsoftware) gelten zusätzlich und vorrangig vor den gegenständlichen Bestimmungen die zwischen dem Auftragnehmer und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen.

 

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens der Firma Wolfgang Reinhard Schöller – edv-arlberg, 6580 St. Anton am Arlberg, Tirol.

3.) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehender Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

4.) Für alle gegen einen Verbraucher, der seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland hat, aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, auf die diese Voraussetzung nicht zutrifft, gelten die allgemeinen Gerichtsstände.

 

 
 
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